Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Fahrschule Fasolini, Inhaber Reto Fasolini, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
Lernfahrausweis (LFA)
Der LFA ist zu allen Lektionen mit der Fahrschule Fasolini mitzuführen. Ohne gültigen LFA sind weder Fahrlektionen noch VKU-Theorielektionen möglich. Das gilt sowohl bei einem Verlust als auch bei einem Entzug des LFA durch das Strassenverkehrsamt.
Kommunikation
Per WhatsApp oder ähnlicher App, per Telefon, per Mail.
Bei Terminabsagen oder Verschiebungen, NUR persönlich oder telefonisch, siehe Absagen.
Online-Terminbuchungen
Online-Terminbuchungen direkt auf der Homepage sind gültig und bindend für beide Parteien. Terminabsagen oder Verschiebungen können beidseitig NUR persönlich oder telefonisch übermittelt werden.
Unterrichtstarife
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit und ohne Voran-kündigungen durch die Fahrschule Fasolini angepasst werden.
Die Bezahlung von Fahr- oder Theorielektionen und von Gutscheinen erfolgt grundsätzlich in Bar. TWINT ist in Ausnahmefällen erlaubt. Bezahlungen per Kredit- oder Debitkarten sind, nach vorgängiger Absprache mit dem Fahrlehrer, möglich. Die möglichen Kartenanbieter können jederzeit variieren und liegen nicht im Einflussbereich des Fahrlehrers.
Fahrlektionen, welche als Gutschein gekauft werden, sind vom Erwerber des Gutscheins im Voraus zahlbar. Zu jeder Lektion wird eine Quittung abgegeben, dies kann auch in elektronischer Form erfolgen (TWINT automatisch, SMS bei Kreditkartenzahlung).
Rechnungen
Es werden grundsätzlich keine Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen erstellt. Korrekt abgesagte, kostenpflichtige praktische Fahrlektionen, werden bei der nächsten Lektion bezahlt, folgt keine weitere Lektion, wird eine Rechnung gestellt.
Gebühren
Gebühren oder andere Tarife des Strassenverkehrsamtes oder anderer Behörden sind NICHT berücksichtigt. Kosten für die Prüfung oder für den Lernfahrausweis, werden von den Behörden separat verrechnet.
Lektionen
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung. Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich.
Der gültige Lernfahrausweis ist unaufgefordert vor jeder Lektion vorzuweisen.
Standardtreffpunkt ist der Bahnhof Chur, Gürtelstrasse (Bahnhofunterführung). Der Treffpunkt der einzelnen Fahrlektion kann aber auch abgesprochen werden, und wird schlussendlich vom Fahrlehrer festgelegt. Wünsche der Fahrschüler werden dabei berücksichtigt.
Fahrlektionen, welche die Fahrschule Fasolini in Folge höherer Gewalt (z.B. Schnee, Stau, technische Defekte am Fahrzeug) nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers bestehen (z.B. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Absagen, Verhinderungen
Vereinbarte praktische Fahrlektionen, müssen mindestens 24 Stunden vor Lektionsbeginn abgemeldet werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt.
Theorieanmeldungen (Verkehrskundeunterricht) sind definitiv, und können wegen Teilnehmerzahlbeschränkung und Kurslokalbuchung, nur bis spätestens 6 Arbeitstage vor Kursbeginn abgesagt werden. Teilnehmer haben zu jeder Theorielektion den gültigen Lernfahrausweis mitzunehmen und vorzuweisen.
Verspätetes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Terminverschiebungen oder Absagen müssen persönlich oder telefonisch erfolgen, um Gültigkeit zu erlangen. Absagen per SMS oder WhatsApp werden nur dann akzeptiert, wenn eine Bestätigung des Fahrlehrers, in schriftlicher oder mündlicher Form, erfolgt ist.
Liegt vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen.
Administrativbeitrag
Administrationskosten entstehen einmalig und betragen CHF 150.- Sie sind nicht rückerstattbar. Bei einem Fahrlehrerwechsel zu der Fahrschule Fasolini, kann die Gebühr vermindert oder aufgehoben werden. Die Entscheidung obliegt bei der Fahrschule Fasolini.
Darin eingeschlossen sind:
Terminverschiebungen, Absage von Lektionen, Routenplanungen, Informatikmedien, Erfassung von Kontaktdaten, Führen von Schülerblättern, Verwaltung von Prüfungsanmeldungen und ASA SARI Verkehrskundeterminen, Werbung, Weiterbildung, Fahrzeugunterhalt und Bereitstellung.
Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Fahrschule Fasolini, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist.
Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung kann vom Fahrlehrer jederzeit beendet werden, sollten Termine wiederholt nicht eingehalten werden, Tarife wiederholt nicht bezahlt werden, oder Fahrschüler wiederholt in nicht fahrfähigem Zustand, oder ohne Lernfahrausweis zu Lektionen erscheinen. Offene Lektionen werden dabei in Rechnung gestellt.
Änderungen der AGB
Die Fahrschule Fasolini behält sich Änderungen jederzeit vor.
Recht
Es gilt das schweizerische Recht.